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Geschichte - Die Wende

Mit dem Einigungsvertrag wird das Genossenschaftsgesetz auch für uns wirksam. Damit endete die Gültigkeit des Musterstatutes. Für die Mitglieder bedeutete dies u.a. den Ersatz der Familienmitgliedschaft durch Einzelmitgliedschaft der Ehepartner. Die letzte Delegiertenkonferenz fand am 24.4.1990 statt. Sie gab Ausblick auf das Weiterbestehen der Genossenschaft, auf eine neue Unternehmensphilosophie "das genossenschaftliche Miteinander auf demokratische Weise neu zu entdecken." In dieser Konferenz konnten die Zukunftsängste der Mitglieder abgebaut werden. "Wir werden die Gemeinnützigkeit und den Solidarcharakter des sozialen Wohnens gemeinsam aufrecht erhalten". Die ersten Schritte der neuen Genossenschaft und die Fragen der Mieter kamen einem beiderseitigen Lernprozess gleich. Mit der Eintragung beim Amtsgericht Charlottenburg und Hinterlegung der Mitgliederliste war die Geschäftsfähigkeit der Genossenschaft gegeben. 1990 wählten unsere Mitglieder aus ihrer Mitte erstmalig ihre 105 Vertreter.

Hilfestellung bei der Lösung der neuen Probleme gab der Landesverband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen mit Infomaterial und Schulungen sowie der ständige Erfahrungsaustausch mit der West-Berliner Partnergenossenschaft IDEAL, der sogar wochenweisen Mitarbeiteraustausch möglich machte.


Erste Mieterhöhung seit 1935

Zum ersten Mal wurden im Oktober 1991 die ehemaligen DDR-Bürger mit der Tatsache der Mieterhöhung konfrontiert. Die Reaktion war dementsprechend, stiegen die Mieten doch von 1,20 DM/m² Wohnfläche auf 2,36 DM/m², also auf rund das Doppelte zuzüglich der Betriebskostenumlage. Und dies vor dem Hintergrund sozialer Ängste und steigender Arbeitslosigkeit.

War die Miete in der ehemaligen DDR eher ein symbolischer Preis, der in keinem Verhältnis zu den staatlich subventionierten Kosten stand, so muss betont werden, dass dringend Schritte in Richtung kostendeckender Mieten nötig waren. Anderenfalls wäre die Werterhaltung der Gebäude und Anlagen nicht zu finanzieren gewesen. Später erfolgte die 2. Grundmietenerhöhung mit zweimaliger Erhebung der Beschaffenheitszuschläge 1993 und 1994.


Betriebskosten

Wieder ein neues Wort in der Wendezeit. Sie wurden erstmalig mit der Mieterhöhung 1991 kalkuliert und durch Vorauszahlungsbeträge als Mietbestandteil berechnet. Sie sind die Kosten, die "zum Betrieb" des Hauses nötig sind und werden einmalig jährlich nach Wirtschaftseinheiten den vom Genossenschafter geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt. Dabei entstehen Guthaben oder Nachzahlungen. Betriebskosten sind für die Genossenschaft reine Durchlaufkosten und lassen sich senken. Der Vorstand sorgt entsprechend den finanziellen Möglichkeiten für neue technische Anlagen, die Energie und Wasser sparen. Die Mieter können dafür sorgen, dass Hausreinigung, Müll, Grünflächenpflege keine zusätzlichen Kosten verursachen und Energie nicht verschwendet wird (Warmwasser, Heizung).


Subventionsabbau

Vor der Wende waren staatliche Subventionen zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit das Normale. Diese wurden während der Übergangszeit 1990/91 auch noch gewährt, endeten jedoch zum 1.10.91, dem Stichtag der Mieterhöhung. Das Land Berlin hatte den Genossenschaften die notwendigsten Zuwendungen für Bewirtschaftung und Verwaltung der Wohnungen, Gebäude und Anlagen zugeführt, da die bisherige Miete unter den marktwirtschaftlichen Bedingungen kein Äquivalent zur Wohnung darstellte.

 
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