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Der Aufsichtsrat

Gegenüber den achtziger Jahren haben sich das gesellschaftliche und gesellschaftsrechtliche Umfeld und damit das Selbstverständnis der Genossenschaft und ihrer Gremien verändert. Verändert hat sich vor allem der wirtschaftliche, insbesondere der finanzielle Rahmen, der von einer Genossenschaft und ihrem Aufsichtsrat ein stärkeres betriebswirtschaftliches Denken im Interesse der Mitglieder fordert. Erhöht haben sich auch die Wohnalternativen für eine Reihe von Mitgliedern und damit der Wettbewerb auf dem Wohnungsmarkt.

Gesteigert hat sich damit aber gleichzeitig die Notwendigkeit der Konzentration auf die zentralen, für die Genossenschaft entscheidenden Themen. In diesem Anspruch unterscheidet sich der Aufsichtsrat einer Wohnungsgenossenschaft nicht vom Aufsichtsrat eines privatwirtschaftlichen Industrie- oder Dienstleistungsunternehmens: Immer geht es darum, die durch berufliche Verantwortung in anderen Bereichen begrenzte Kapazität optimal, das heißt, mit dem größtmöglichen Effekt einzusetzen.

Daher muss sich die "Aufsicht" schwerpunktmäßig auf die strategischen Entscheidungsfelder in der Genossenschaft beziehen. Im Detail sind das die Themen wirtschaftliche Lage der Genossenschaft, Werterhaltung und Neubau, einschließlich Investitionen sowie der ordnungsgemäße Jahresabschluss. Auch Fragen eines attraktiven Wohnumfeldes oder der mieternahen Arbeit von Aufsichtsrat, Vorstand und Geschäftsstelle stehen neben der aktuellen Vermietungs- und Leerstandsproblematik im Mittelpunkt.

Die oben genannte Palette von Schwerpunktaufgaben verlangt eine große fachliche Breite und Kompetenz im Aufsichtsrat. Ideal ist deshalb eine personelle Zusammensetzung, die diese Fachkompetenz arbeitsteilig einbringt und im Interesse der Genossenschafter und Mieter umsetzt. Gleichzeitig ist von jedem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass es sich die beruflichen und persönlichen Freiräume schafft, die ihm ermöglichen, sich über die ganze Wahlperiode hinweg aktiv und erfolgsorientiert einzusetzen. Selbstdarstellung und persönliche Profilierung müssen bei Aufsichtsratsmitgliedern wie bei Vertretern hintenanstehen.

Beiden Gremien - Aufsichtsrat und Vorstand - sind vom Gesetzgeber unterschiedliche, aber natürlich nicht voneinander unabhängige Aufgaben zugedacht. Der Vorstand leitet die Genossenschaft mit der ihm vom Gesetz vorgegebenen Sorgfaltspflicht und vertritt diese nach außen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Er wird durch die Vertreterversammlung gewählt.

Autor: Dr. Andreas Forner



Aufsichtsratsmitglieder
Wolfgang Schulz
Wolfgang Schulz
(Aufsichtsratsvorsitzender)

Dr. Andreas Forner
Dr. Andreas Forner

Judith Mohr
Judith Mohr

Peter Müller
Peter Müller

Wilfried Nünthel
Wilfried Nünthel

Peter Sieburg
Peter Sieburg

 
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