Vorstand
| Oberste Maxime besteht für uns in der Förderung der Mitglieder. Als Wohnungsgenossenschaft steht daher die Versorgung unserer Mitglieder mit preiswertem Wohnraum bei hoher Qualität im Mittelpunkt des Handelns. Das ist keine leichte Aufgabe, denn fast ausschließlich sind es die Mieterlöse, welche für die Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnungen, Gebäude und des genossenschaftseigenen Wohnumfeldes zur Verfügung stehen. Darüber hinausgehende Erlöse werden stetig in die Modernisierung eingesetzt. Unsere Wohnungen sind keine Spekulationsobjekte. Wir setzen wirtschaftliche Stabilität als Grundlage für den langfristigen Bestand der Genossenschaft ein. Der technische Vorstand Herr Lindholz, diplomierter Ingenieur für Nachrichtentechnik, ist seit 1988 im Unternehmen und war bereits seit 1978 ehrenamtlich Vorsitzender der Wohnungskommission. Jens Werdermann, der kaufmännische Vorstand, beendete sein Studium 1992 an der Humboldt Universität zu Berlin erfolgreich mit Diplom und begann auch im selben Jahr seine Tätigkeit in der Genossenschaft. Seit dem 1.7.2009 wurde er vom Aufsichtsrat zum Vorstand bestellt. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Hausmeistern, Verwaltern und Bereichen kennt der Vorstand die aktuellen Probleme im Detail. Die Vorstandsmitglieder raten Ihnen: Sprechen Sie mit unseren Partnern vor Ort oder teilen Sie uns Ihre Anliegen auf elektronischem Wege mit. Nicht immer ist ein Weg in die Geschäftsstelle nötig und es spart Ihnen Zeit. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre Wiederbestellung ist zulässig. Der Vorstand muss aus mindestens 2 Personen bestehen, die selbst Mitglied der Genossenschaft sind. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat nur solche Beschränkungen zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen. Außerdem hat der Vorstand dem Aufsichtsrat auf Verlangen über die Angelegenheiten der Genossenschaft zu berichten und in den Sitzungen des Aufsichtsrates, zu denen er geladen wird, Auskunft zu erteilen. Der Vertreterversammlung gegenüber hat der Vorstand den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und einen Lagebericht mit den Bemerkungen des Aufsichtsrates und dessen Bericht vorzulegen. |
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